Titelschutz in der Schweiz
(Stand: Januar 2006)
Der Bund regelt den Erwerb und den Gebrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln nicht umfassend. Er hat lediglich Bestimmungen dazu erlassen, um entweder die eidgenössisch anerkannten Fachausweise und Diplome im Bereich der Berufsbildung (Industrie, Handwerk, Handel, etc.), der höheren landwirtschaftlich-technischen und der Hochschulausbildung (nur Eidgenössische Technische Hochschulen ETH und Fachhochschulen FH) zu schützen oder um den Gebrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln generell unter Strafe zu stellen, sofern diese den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs, des Betrugs oder der arglistigen Vermögensschädigung erfüllen. Der private Gebrauch von Titeln, namentlich auf gesellschaftlicher Ebene, ist bundesrechtlich nicht geregelt. Im nichtgeschäftlichen Verkehr lässt sich daher die Verwendung eines falschen Titels nicht (ohne weiteres) verhindern.
Für die Schweiz hat sich mangels einer nationalen Regelung die Usanz eingebürgert, dass ausländische akademische Titel, die von staatlich anerkannten Universitäten im Rahmen eines regulären Studien- und Forschungsprogramms verliehen worden sind, in der Originalform ihrer Vergabe mit einem zusätzlichen Verweis auf die verleihende Universität getragen werden können.
Ein ausführliches Grundlagenpapier zum Thema Titelschutz wurde vom Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF herausgegeben.
PDF (11 Seiten)