Gleichwertigkeit zwischen Lizentiat / Diplom und Master

An ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2005 hat die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) die Gleichwertigkeit zwischen den alten universitären Erstabschlüssen (Lizentiat / Diplom) und den neuen Mastertiteln anerkannt. Diese Bestimmung (Artikel 6a der „Bologna-Richtlinien der SUK“) ist am 1. Februar 2006 in Kraft getreten. Die Universitäten und ETH stellen auf Anfrage eine Gleichwertigkeitsbescheinigung aus.

Informationen f!ur die Inhaberinnen und Inhaber eines universitären Lizentiats oder Diploms

Informationen für die zuständigen universitären Stellen

Informationen für die Inhaberinnen und Inhaber eines universitären Lizentiats oder Diploms

Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit muss an der Universität oder ETH, an der das Studium abgeschlossen wurde, angefordert werden. Dieses Dokument bescheinigt die Gleichwertigkeit zwischen dem alten universitären Lizenziat / Diplom und dem neuen Mastertitel und ist kein neues Diplom. Die Universität oder ETH ist berechtigt, Gebühren zu erheben, um die bei der Ausstellung dieser Bescheinigung entstehenden Kosten zu decken.

Die Inhaberin / der Inhaber des Lizenziats oder Diploms darf den Mastertitel auch ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung führen. Der Lizenziats- oder Diplomtitel und der Mastertitel dürfen jedoch nur alternativ, nicht kumulativ geführt werden. Die Verwendung beider Titel im selben Dokument ist nicht gestattet.

Die komplette Liste der Mastertitel und ihrer Abkürzungen (gemäss "Regelung der CRUS für die einheitliche Benennung der universitären Studienabschlüsse im Rahmen der Bologna-Reform") ist die folgende:

Master of Theology

M Th

Master of Law

M Law

Master of Medicine

M Med

Master of Dental Medicine

M Dent Med

Master of Veterinary Medicine

M Vet Med

Master of Arts

M A

Master of Science

M Sc

Master of Engineering

M Eng

Bestehen Zweifel betreffend die Bezeichnung des Titels bitten wir Sie, sich direkt an die Universität oder ETH zu wenden, die den ursprünglichen Titel verliehen hat. Die nähere Bezeichnung der Studienrichtung im Titel ist nicht zulässig, da der Inhalt der alten Ausbildung nicht mit den neuen Masterstudiengängen übereinstimmt.

Diese Bestimmung findet nur für Lizenziate und Diplome (alte universitäre Erstabschlüsse) Anwendung, die an einer Schweizer Universität oder ETH erworben wurden. Sie gilt jedoch weder für Vertiefungs- und Weiterbildungskurse noch für Fachhochschulabschlüsse (weitere Informationen).

Des Weiteren betrifft diese Regelung nur den Mastertitel. Die Führung des Bachelortitels aufgrund eines abgeschlossenen Grundstudiums oder propädeutischen Examens ist ausgeschlossen.

Informationsstellen und Kontakte für Anfragen zur Gleichwertigkeits- bescheinigung (inkl. für Diplome der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Pharmazie, Theologie und den "Bernischen Fürsprecher"):

Universität Basel

Lizentiat der Theologie

Lizentiat der Rechtswissenschaft

Lizentiat der phil. hist. Fakultät

Diplom der phil. nat. Fakultät

Lizentiat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Universität Bern

Für alle Fakultäten

Université de Fribourg                                        

Faculté de Théologie                                          

Faculté de Droit                                                  

Faculté des Lettres                                             

Faculté des Sciences                                         

Faculté des Sciences économiques et sociales

Université de Genève

Toutes les facultés

Plus d’info : Directive du Triangle AZUR sur les attestations d'équivalence

Université de Lausanne S'adresser directement à la faculté concernée

Faculté de Théologie et des sciences des religions

Faculté de Droit et des sciences criminelles

Faculté des Lettres

Faculté des Sciences sociales et politiques

Faculté des HEC

Faculté des Géosciences et de l’Environnement

Faculté de Biologie et de Médecine

Plus d’info : Directive du Triangle AZUR sur les attestations d'équivalence

Universität Luzern Sich direkt an die betroffene Fakultät wenden

Theol. Fakultät

Kultur- und Sozialwiss. Fakultät

Rechtswiss. Fakultät

Université de Neuchâtel S'adresser directement à la faculté concernée

Faculté des lettres et des sciences humaines

Faculté des sciences

Faculté de droit

Faculté des sciences économiques

Faculté de théologie

Plus d’info : Directive du Triangle AZUR sur les attestations d'équivalence

Universität St-Gallen

Für die gesamte Universität

Università della Svizzera italiana

Pour toutes les facultés

Universität Zürich

Für alle Fakultäten

EPF Lausanne

Pour toutes les facultés et sections

ETH Zürich

Für alle Departemente

Eidgenössisches Turn- und Sportlehrerdiplom II

Generalsekretariat Eidgenössische Sportkommission

Informationen für die zuständigen universitären Stellen

  • Zusammenstellung der CRUS, welche Elemente in der Gleichwertigkeitsbescheinigung aufzuführen sind: Checkliste Word
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26.02.2010