Die Bolognareform ist ein umfassender Prozess der Erneuerung der Hochschulbildung, der darauf abzielt bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum aufzubauen. Im Jahre 1999 von 29 europäischen Ländern (wie z.B. der Schweiz) lanciert, umfasst die Reform aktuell 47 teilnehmende Länder.
Die Unterzeichnung der Bologna-Deklaration bedeutete für alle Schweizer Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen) eine umfassende Erneuerung von Strukturen und Inhalten ihrer Studiengänge. Im Herbstsemester 2009/10 haben alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger ihr Studium an einer universitären Schweizer Hochschule in einem Bachelorprogramm aufgenommen (inkl. Medizin) und 90% der Universitätsstudierenden waren in einem Bachelor- oder Masterstudium eingeschrieben.
Die Bolognareform in Europa: ein Überblick
Im Juni 1999 trafen sich 29 europäische Bildungsminister zur Unterzeichung der Bologna-Deklaration und zur Schaffung des europäischen Hochschulraumes (European Higher Education Area). Folgende Ziele wurden festgelegt:
- die Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
- die Einführung eines zweistufigen Studiensystems (Bachelor / Master)
- die Einführung eines Credit-Systems (wie das ECTS)
- die Förderung der Mobilität und die Beseitigung von Hindernissen für die Freizügigkeit
- die Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung und Evaluation
- die Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich
Seit 1999 treffen sich die BildungsministerInnen alle zwei Jahre (Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005, London 2007, Leuven/Louvain-la Neuve 2009) um die Fortschritte festzustellen und die nächsten Schlusspunkte der Reform zu definieren. An jeder Ministerkonferenz wurden verschiedene Themen beleuchtet oder zu den ursprünglichen Aktionslinien hinzugefügt. Es sind dies z.B.:
- das lebenslange Lernen (lifelong learning), die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums, die soziale Dimension und die studentische Partizipation (2001)
- die Verknüpfung des europäischen Hochschulraums und des europäischen Forschungsraum und die Eingliederung des Doktorats als dritte Stufe in das neue Studiensystem (2003)
- die Ausarbeitung nationaler Qualifikationsrahmen und die Bolognareform nach 2010 (2005)
- die Arbeitsmarktfähigkeit (2007)
Die Weiterführung des Bologna-Prozesses zwischen den MinisterInnenkonferenzen wird von der Bologna Follow-up Group (BFUG) gesichert, die sich aus RepräsentantInnen der 47 Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und folgender Konsultativmitglieder zusammensetzt: Europarat, UNESCO-CEPES, EUA, EURASHE, ESU, ENQA, El-Pan-European Structure, BUSINESSEUROPE.
An ihrer Konferenz vom 11./12. März 2010 in Budapest und Wien konnten die Bildungsministerinnen und -minister der mittlerweile 47 beteiligten Länder den Beginn des Europäischen Hochschulraums feiern. Die Ministerinnen und Minister haben in ihrer Deklaration die beeindruckenden Fortschritte des Bologna-Prozesses gewürdigt, aber auch auf Probleme bei der Umsetzung der Reformen hingewiesen. Sie bekräftigten ihre Absicht, in enger Zusammenarbeit mit allen Akteuren an der Lösung dieser Probleme zu arbeiten.
Die Bolognareform in der Schweiz: Grundsätze
Im Juni 1999 hat der Schweizer Staatsekretär Charles Kleiber im Namen der Schweiz die Deklaration der MinisterInnen zum europäischen Hochschulraum – besser bekannt unter dem Namen Bologna-Deklaration – unterzeichnet.
Die im Dezember 2003 erlassenen Bologna-Richtlinien der SUK bilden den rechtlichen Rahmen für die Einführung der Bolognareform an den Schweizer Universitäten. Sie halten folgendes fest:
- ein Studiensystem, das aus drei Stufen besteht: Bachelor (180 Credits), Master ( 90 oder 120 Credits) und Doktorat
- Einführung des Credit-Systems ECTS – 1 Credit entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden (mehr)
- Zulassung der TrägerInnen eines Bachelor-Diploms einer Schweizer Universität ohne Bedingungen zu den Masterstudiengängen in der entsprechenden Studienrichtung (mehr)
- einheitliche Benennung der Studienabschlüsse (mehr)
Diese Richtlinien wurden 2005 ergänzt durch:
- die Gleichwertigkeit zwischen Lizenziat/Diplom und Master (mehr)
Um die Mobilität im Schweizer Hochschulbereich zu fördern ist für die Studierenden entsprechender fachlicher Ausrichtung der direkte Übertritt von einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in ein Masterstudium an einer Universität ebenso möglich wie ein Übertritt in die andere Richtung. Die drei Rektorenkonferenzen (CRUS, KFH, COHEP) haben Ende 2007 eine Vereinbarung abgeschlossen, welche die Grundsätze festhält und auch die Modalitäten regelt (siehe Konkordanzliste unter: Regelungen und Empfehlungen).