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Was ist ECTS?

ECTS – European Credit Transfer and Accumulation System

ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Es ist auf die Studierenden ausgerichtet und basiert auf dem Arbeitspensum, das diese absolvieren müssen, um die Ziele eines Studiengangs zu erreichen. Diese Ziele werden vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Fähigkeiten festgelegt. Das Arbeitspensum der Studierenden wird in Kreditpunkten oder Credits ausgedrückt:

  • 1 Kreditpunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 25 – 30 Stunden
  • 60 Kreditpunkte werden für ein Studienjahr vergeben
  • 180 Kreditpunkte sind für den Erwerb des Bachelordiploms und
  • 90 – 120 Kreditpunkte sind für den Erwerb des Masterdiploms nötig

Entwicklung und Funktion des ECTS

Kernpunkte des ECTS

ECTS in der Schweiz

Dokumente

Entwicklung und Funktion des ECTS

ECTS wurde ab 1989 im Rahmen des europäischen Erasmus-Mobilitätsprogramms entwickelt, um die Anerkennung von an anderen Institutionen erbrachten Studienleistungen zu erleichtern (Transfer).

Mit Unterzeichnung der Bolognadeklaration im Juni 1999 durch die europäischen Bildungsminister wurde ECTS zu einem Eckpfeiler der Vereinheitlichung der europäischen Studienstrukturen. Das bedeutet, dass ECTS im Rahmen aller Studiengänge der tertiären Bildung angewendet werden wird (Akkumulierung).

ECTS ist damit Instrument sowohl für den Transfer als auch die Akkumulierung von im Laufe des Studiums erbrachten Studienleistungen und betrifft von nun an alle Studierenden. Aufgrund dieser erweiterten Funktion von ECTS wurden der Ausbau und die Anpassung des Systems nötig. Dieser Aufgabe widmen sich verschiedene Projekte wie das von der European University Association (EUA) organisierte Netzwerk der ECTS/DS-Counselors oder das Tuning-Projekt.

Mit der generellen Anwendung von ECTS entspricht ein Studiengang einer bestimmten Gesamtzahl an Kreditpunkten (Bachelor = 180, Master = 90-120 Kreditpunkte). Diese werden entsprechend dem anteilsmässigen Arbeitsaufwand auf die einzelnen Bestandteile oder Lerneinheiten des Studiengangs aufgeteilt und von den Studierenden im Laufe ihres Studiums – jeweils nach einer entsprechenden Überprüfung ihrer Leistungen – erworben (akkumuliert). Aus der Einführung von ECTS ergibt sich ein bedeutender Perspektivenwechsel im Verständnis der universitären Ausbildung. Der Akzent wird auf den Studienverlauf aus Sicht der Studierenden und die für die Absolvierung eines Studiengangs aufzuwendende Arbeitszeit gesetzt.

Kernpunkte des ECTS

ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines Studienjahres 60 Kreditpunkten entspricht. Die Aufteilung dieser 60 Kreditpunkte auf die jeweiligen Studienelemente (Kurse, Module, Lerneinheiten), aus denen sich das Studienjahr zusammensetzt, richtet sich nach dem Anteil des Arbeitsaufwandes für ein Element im Vergleich zum Gesamtaufwand. Das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines Vollzeitstudiengangs beläuft sich in Europa auf 36 bis 40 Wochen pro Jahr; in diesen Fällen entspricht ein Kreditpunkt also 25 bis 30 Arbeitsstunden.

Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Lernenden im Durchschnitt benötigen, um die erforderlichen Lernergebnisse zu erzielen und umfasst sämtliche Tätigkeiten, die im weitesten Sinn Teil eines Studiums sind: Teilnahme an Vorlesungen, Kursen und Seminaren (Präsenzzeit plus Vor- und Nachbereitung), Praktika, Selbststudium (in der Bibliothek oder zu Hause), Prüfungsvorbereitung und Teilnahme an Prüfungen, Abschlussarbeiten usw. 

Kreditpunkte werden nur vergeben, wenn die Studierenden bei der Überprüfung der zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten genügende Leistungen erbracht haben. Diese Leistungsüberprüfung erfolgt z.B. im Rahmen von mündlichen oder schriftlichen Prüfungen während, am Ende oder nach Abschluss der Lerneinheit, durch ein Referat oder eine schriftliche Arbeit, durch eine Bestätigung der aktiven Teilnahme am Unterricht oder den Nachweis von im Selbststudium erbrachten Studienleistungen.
Die qualitative Bewertung der Leistung der Studierenden wird durch die Note dokumentiert. ECTS bietet die Möglichkeit einer relativen Notenskala an, um die Probleme zu überwinden, die durch die Vielzahl der Notensysteme und der stark variierenden Praxis der Notengebung entstehen. Sie basiert auf statistischen Daten über die Leistungen der Studierenden und stuft jede/n Studierende/n im Vergleich zu den anderen Studierenden ein. Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:
A   beste 10% der Studierenden
B   nächste 25%
C   nächste 30%
D   nächste 25%
E   nächste 10%
Nicht erfolgreiche Studierende erhalten die Noten FX („nicht bestanden – es sind Verbesserungen erforderlich“) oder F („nicht bestanden – es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich“).
ECTS ist mehr als nur ein Punktesystem; es stellt umfassende Informationen über das Studienangebot einer Institution zur Verfügung und erleichtert Verständnis, Vergleichbarkeit und Transparenz der Studiengänge. Die wichtigsten Unterlagen sind:

  • das Informationspaket oder der Kurskatalog mit allen Informationen über die Institution und ihr Angebot,
  • der Studienvertrag (Learning Agreement), der vor einem Mobilitätsaufenthalt zwischen den beiden Hochschulen und den Studierenden abgeschlossen wird sowie
  • die Datenabschrift, die die Leistung der Studierenden durch Auflistung der absolvierten Kurse und erworbenen Kreditpunkte dokumentiert.
  • das Diploma Supplement, welches zur besseren Verständlichkeit der Studienabschlüsse und deren akademischer und beruflicher Anerkennung jedem Diplom beigefügt werden soll. Dieses europaweit standardisierte Dokument gibt Auskunft zur Art des absolvierten Studiengangs und zu dessen Anforderungen und ordnet den Studienabschluss in das nationale Hochschulsystem ein.
ECTS in der Schweiz

Mit der Unterzeichnung der Bolognadeklaration im Juni 1999 ist in der Schweiz ebenfalls eine umfassende strukturelle und qualitative Erneuerung sämtlicher Hochschulstudien eingeleitet worden. Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) hat am 4. Dezember 2003 entsprechende Richtlinien verabschiedet und der CRUS den Auftrag zu ihrer Umsetzung erteilt. In Art. 2 „Kreditpunkte“ dieser Bologna-Richtlinien werden die wichtigsten Prinzipien für die Anwendung von ECTS definiert:

Art. 2: Kreditpunkte

Abs. 1     Die Universitäten vergeben Kreditpunkte gemäss dem europäischen Kredittransfersystem (ECTS) aufgrund von kontrollierten Studienleistungen.

Abs. 2     Ein Kreditpunkt entspricht einer Studienleistung, die in 25 bis 30 Arbeitsstunden erbracht werden kann.

Diese minimalen Vorgaben werden in Übereinstimmung mit den in Europa geltenden Bestimmungen zu ECTS in den Empfehlungen der CRUS für die Anwendung von ECTS ausführlich erläutert. Alle schweizerischen Hochschulen wenden das ECTS in ihren neuen Studiengängen an.

Referenzdokumente zum ECTS

ECTS Key Features 

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ECTS Users’ Guide (2009 Version)

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Empfehlungen der CRUS für die Anwendung von ECTS

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Empfehlungen der CRUS zur Einführung des Diploma Supplements

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Diverse Unterlagen betreffend ECTS in der Schweiz

ECTS-Umfrage 2007
Resultate einer Umfrage zur Verwendung des ECTS, die 2007 an den Schweizer Universitäten durchgeführt wurde.

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Umfrage von 2003 über die Verwendung des ECTS an den schweizerischen Universitäten

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Unterlagen der ECTS Workshops, die von der Bolognakoordination der CRUS organisiert worden sind

Dokumentation

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12.10.2011