Bundesprogramm Chancengleichheit von Frau und Mann an Schweizer Universitäten 2000-2011
Im Universitätsförderungsgesetz von 1999 wurde mit den "projektgebundenen Beiträgen" eine neue Beitragsart eingeführt, um gemeinsame Anliegen der Kantone und des Bundes von gesamtschweizerischer Bedeutung zu unterstützen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Universitätskonferenz. Im Jahre 2000 konnte das Bundesprogramm "Chancengleichheit von Frau und Mann an den Universitäten" gestartet werden. Für die dritte Programmphase 2008-2011 (Ausführungsplan) steht erneut der Betrag von 16 Millionen Schweizer Franken (Finanzplan) zur Verfügung.
Das Bundesprogramm nimmt im Rahmen bisheriger Politik zur Chancengleichheit von Frau und Mann an den Universitäten eine besondere Stellung ein, denn es handelt sich um ein Programm drei koordinierter Massnahmenmodule mit übergreifender Zielsetzung, das gesamtschweizerisch konzipiert ist. Es gehört bisher zu den wichtigsten Massnahmen im Bereich Gleichstellungsarbeit an den Universitäten. Die erzielten Resultate des laufenden Programms sind erfreulich. Die Gleichstellungsarbeit konnte an allen Universitäten institutionalisiert werden. Eine breite Palette von Massnahmen wurde umgesetzt, die zur Chancengleichheit beitragen. Dazu gehören Nachwuchsförderungs-projekte (Modul 2), die vom Fach- und Zielgruppen-spezifischen Eins-zu-Eins-Mentoring über Peer-Mentoring, speziellem Mentoring in der Medizin bis zu Kursen und Vorlesungsreihen zur Sensibilisierung im Gender-Bereich, Infodatenbanken sowie Informations-Tagen im mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachbereich für Gymnasiastinnen reichen. An allen Universitäten wurden die Kinderbetreuungs-möglichkeiten (Vereinbarkeit akademische Karriere und Familie, Modul 3) auf- und ausgebaut. Flexible Kinderbetreuungsangebote (Krankheit, Sitzungen und Kongresse) und Ferien- und Mittagstischbetreuung von Schulkindern wurden ebenfalls geschaffen. Nebst den Projektbeiträgen erhalten die Universitäten Variable und Sockelbeiträge, die zweckgebunden (im Rahmen von Modul 2 und 3) eingesetzt werden.
Die Massnahmen des Moduls 1 – Anreizgelder für die Neuanstellung von "Professorinnen" waren in ihrer Art ("Kopfprämie") zwar umstritten, machten die Thematik "transparente, gendergerechte Berufungsverfahren" jedoch hochschulpolitisch sichtbar und das daraus erstellte "Ranking" bewirkte einen Wettbewerb zwischen den Universitäten. Die jährliche Erhebung der Neuanstellung von Professorinnen zeigt, dass die Zahlen nicht konstant anstiegen, sondern in jedem akademischen Jahr schwankten und im Durchschnitt 20.6% betrugen (bisheriger Rekord im Jahre 2006 29%).
Das Ziel des Bundesprogramms Chancengleichheit, die Verdoppelung des Professorinnenanteils von 7% (Stand 1998) auf 14% bis zum Jahr 2006, wurde erreicht. Damit liegt die Schweiz im internationalen Vergleich jedoch noch immer unter dem Durchschnitt der OECD-Länder (Gesamtbestand Grade A: 15%, She Figures 2006). Um die Chancengleichheit von Frau und Mann an den Universitäten zu verwirklichen, hat es sich die Programmleitung 08-11 zum Ziel gesetzt, den Professorinnenanteil bis 2012 auf 25% zu erhöhen. Dabei kann es sich wiederum nur um ein Zwischenziel handeln, denn eine tatsächliche Gleichstellung wird auch mit einem Anteil von 25% Frauen auf Professurenebene noch nicht erreicht. Eine Erhöhung des %-Anteils in Entscheidungskommissionen ist ebenfalls anzustreben. Nur eine nachhaltige Förderung der Chancengleichheit auf Hochschulebene im Sinne einer Leitungsaufgabe kann längerfristig zu einer angemessenen Präsenz und Mitarbeit von Frauen auf höchster hierarchischer Stufe führen.
Aus strategischen Gründen ist das Programm seit 2008 auf der operativen Ebene bei der schweizerischen Rektorenkonferenz CRUS angegliedert.