Cotutelles de thèse

Cotutelles de thèse zwischen schweizerischen Universitäten und französischen, italienischen, deutschen oder österreichischen Universitäten

Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF gewährt jährlich finanzielle Zuschüsse für "Cotutelles de thèse"-Projekte, die einzeln auf einem Kooperationsvertrag zwischen einer schweizerischen Universität und einer französischen, italienischen, deutschen oder österreichischen Universität basieren. Dieser Zuschuss im Höchstbetrag von je CHF 10'000.-- soll vor allem für Reise- und Aufenthaltsspesen von Dissertationsbetreuer/in und Doktorand/in verwendet werden und wird der jeweiligen schweizerischen Universität überwiesen.

Teilnahmeberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden aller Fächer, die an einer schweizerischen Universität immatrikuliert sind, Schweizer Bürger oder Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B, C oder G sind, vor Unterschrift des Kooperationsvertrags mindestens zwei Jahre an einer Schweizer Universität studiert haben und höchstens 35 Jahre alt sind. Die Bewerbung ist durch das Rektorat der zuständigen schweizerischen Universität bis zum 31. August 2010 in vier Kopien zu senden an die

Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS
Cotutelles  de thèse
Postfach 607
3000 Bern 9
 

Eine Expertenkommission wird nach Mitte Oktober 2010 eine Auswahl vornehmen. Die Beiträge werden anschliessend den Universitäten zur Verwaltung zuhanden des/der Studierenden ausbezahlt.

 

Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Formulare beginnen, kontaktieren Sie bitte die zuständige Stelle Ihrer Universität betreffend eigene Formulare und interne Regelungen, Termine etc.

 

 

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19.04.2010