Teilnahmemöglichkeiten im Rahmen von ERASMUS
Allgemeine Bedingungen
Grundsätzlich ist es für alle schweizerischen höheren Ausbildungsstätten möglich, an allen Aktionen von ERASMUS teilzunehmen (siehe Einführung). Es kann aber keine Projektkoordination übernommen werden.
Es werden Austausche mit allen an ERASMUS teilnehmenden Staaten unterstützt.
1. Studierendenmobilität
Ein Austausch ist in der Regel nur im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Austauschabkommen zwischen den schweizerischen Hochschulen und ihren Partnerinstitutionen möglich.
Muster für ein "bilateral agreement": Word (26 KB) / PDF (10 KB)
Sogenannte "Free mover" sind nicht mehr möglich.
Die Bedingungen für ein ERASMUS-Stipendium für Studierende sind im folgenden aufgeführt. Die Anmeldung erfolgt immer via die Heimathochschule. Die jeweiligen Meldeformulare finden sich auch auf diesem Server. Die monatlichen Zuschüsse betragen ca. 250 SFR. Die aktuellen Sätze finden Sie hier (PDF, 9 KB).
1.2 Bedingungen für Schweizer Studierende
- Gastuniversität ist anerkannt in einem teilnahmeberichtigten Staat
- Staatsangehörigkeit:
- Staatsangehöriger eines teilnehmenden Staates, der Schweiz oder
- asylberechtigt in der Schweiz oder
- als staatenlos angesehen von der Schweiz oder
- ständiger Wohnsitz in der Schweiz (mindestens C-Bewilligung) - immatrikuliert an einer staatlich anerkannten Universität/Hochschule bzw. an einer der übrigen höheren Ausbildungsstätten in der Schweiz
- Bestätigung der Heimat-Ausbildungsstätte über die volle Anerkennung des Auslandsstudiums
- gesicherter Studienplatz an der Gastuniversität für mindestens 3 Monate (Maximaldauer: 1 akademisches Jahr)
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule (bei gleichzeitiger Weiterzahlung der Gebühren an der Heimathochschule, da man dort während des Auslandaufenthaltes immatrikuliert bleibt)
- ausreichender Studienstand (ab 3. Semester)
- ausreichende Sprachkenntnisse des Gastlandes
Ein entsprechendes Bewerbungsformular kann bei der jeweiligen Heimathochschule bezogen werden und ist auch dort einzureichen. Meistens gibt es dort eine für ERASMUS/Mobilität verantwortliche Person oder Dienststelle (Adressen finden Sie hier ).
Die Einreichefrist hängt von der Hochschule ab, dauert aber im allgemeinen bis Ende März für das kommende akademische Jahr.
1.3 Bedingungen für Gaststudierende in der Schweiz
Es gelten sinngemäss dieselben Bedingungen wie für die Schweizer Studierenden.
Die Bewerbung wird in folgenden Schritten empfohlen:
- Kontakt mit dem Auslandsamt an der Heimathochschule. Es bestehen vielleicht bereits bilaterale Abkommen mit Schweizer Partnern.
- Kontakt mit der Mobilitätsstelle oder der Direktion der Schweizer Hochschule (Adressen der Universitäten finden Sie hier, der FHS hier )
- Anmeldung bei der Heimathochschule und der schweizerischen Partnerhochschule
2. Mobilität von Lehrpersonal (TS)
Für die Anmeldung und Bewerbung wenden Sie sich an die für den ERASMUS-Austausch zuständige Stelle an der jeweiligen Hochschule in der Schweiz.
Für abreisende wie für ankommende Personen gelten sinngemäss dieselben Bedingungen. Die Finanzierung erfolgt über den Hochschulvertrag (siehe unten).
- mindestens 5 Unterrichtseinheiten an der Gasthochschule
- maximal 6 Wochen
- der grösste Teil des Aufenthaltes ist der Durchführung von Lehrveranstaltung gewidmet
Folgende Beträge können übernommen werden:
- 1'800.- SFR pro TS / Woche (maximal 3'000.- SFR pro TS)
3. Vorbereitende Besuche (PV)
Vorbereitende Besuche dienen der Anbahnung neuer bilateraler Verträge zwischen den Partnerhochschulen.
Teilnehmen können Lehr- und Verwaltungspersonen.
Kosten können in folgendem Ausmass übernommen werden:
- Reisekosten bis 1'500.- SFR pro PV
4. Gesamtinstitutionelle Beteiligung
4.1 Hochschulvertrag (Institutional Contract)
Im Hochschulvertrag sind folgende Aktivitäten enthalten:
OM: Organisation der Mobilität für Studierende und ProfessorInnen
TS: Mobilität von Lehrpersonal (Teaching staff mobility)
PV: Vorbereitende Besuche (Preparatory visits)
ECTS (European Credit Transfer System)
Flankierende Massnahmen (ab 1.7.2004)
Der Antrag für einen Hochschulvertrag wird beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) eingereicht.
4.2 Transnationale Projekte
CD: Curriculum development
IP: Intensivprogramme
TN: Thematic Networks
Eine finanzielle Unterstützung für die Beteilung an einem solchen Projekt kann beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) beantragt werden.