Diploma Supplement

Was ist es?

Beim Diploma Supplement handelt es sich um eine jedem Hochschuldiplom beizufügende Beschreibung der betreffenden Qualifikation, die den Immatrikulationsbehörden und Arbeitgebern der Partnerstaaten als Beurteilungshilfe dient. Es soll die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für berufliche Zwecke erleichtern und verbessern. Das DS enthält eine Beschreibung des Studienganges, den die im Originaldiplom genannte Person absolviert und erfolgreich abgeschlossen hat. Es darf keinerlei Werturteile, Aussagen über Gleichwertigkeit mit anderen Qualifikationen oder Vorschläge bezüglich der Anerkennung enthalten.

Das DS entstand aus einem gemeinsamen Projekt der Europäischen Kommission, des Europarates und der UNESCO. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern dieser drei Organisationen entwickelte ein Modell, das nach einer Testphase verbessert und dann den Hochschulen zur Anwendung empfohlen wurde (1998). Sowohl in der Lissabonner Konvention als auch in der Bologna Deklaration sind die Vertragsparteien ausdrücklich aufgefordert, die Verwendung des Diploma Supplement zu fördern.

Was ist es nicht

Das DS ist kein Lebenslauf und es ist weder ein Ersatz für das Original-Diplom noch eine Abschrift. Es gewährleistet nicht automatisch die Anerkennung eines Abschlusses.

Einführung an den Schweizer Universitäten

Die CRUS hat am 30. Januar 2002 Empfehlungen zur Einführung des Diploma Supplement an den schweizerischen Universitäten verabschiedet.

Muster

Das schweizerische Modell entspricht der Vorlage, die die Arbeitsgruppe der EU, des Europarates und der UNESCO erarbeitet hat. Inhalt und Reihenfolge der acht Punkte sind einzuhalten, um die Vergleichbarkeit im europäischen Bildungsraum zu gewährleisten. Eine Änderung des Modells ist lediglich im Hinblick auf sein Erscheinungsbild (Rahmen, Schriftgrösse usw.) zulässig. Gemäss Empfehlungen der CRUS soll das DS in der Sprache der Hochschule und in Englisch ausgestellt werden. Das vorliegende Muster enthält eine kurze Erläuterung, die zu Beginn des DS stehen muss, eine Auswahl an Beispielsätzen, die anzupassen sind und erklärende Hinweise der CRUS. Die Darstellung des schweizerischen Hochschulsystems wird ebenfalls von der CRUS zur Verfügung gestellt.

FAQ

Wer bekommt ein DS?

Jeder Studierende einer Schweizer Universität, der sein Studium mit einem Diplom abschliesst, wird in Zukunft ein DS erhalten. Ein DS kann für alle akademischen Abschlüsse ausgestellt werden.

Kann man ein DS auch nachträglich und/oder für ein altes Diplom bekommen?

Grundsätzlich wird das DS gleichzeitig mit dem betreffenden Diplom vergeben. Es ist aber den Universitäten freigestellt, auch für alte Diplome ein DS auszustellen. Fragen Sie bitte direkt bei der Hochschule nach.

Welche Schweizer Hochschulen vergeben ein DS?

Seit 2000 vergeben alle Fachhochschulen für ihre Diplome ein DS. An den Universitäten wird das DS in der Regel den neuen Bachelor- und Mastergraden beigefügt werden.

Wie weit sind andere Länder mit der Einführung des DS?

Stand der Umsetzung in den EU- und EWR Ländern

Was ist das Diploma Supplement Label?

Ein DS-Label erhalten Institutionen, die ein korrektes DS vergeben. D.h. es muss in einer weit verbreiteten Sprache ausgestellt sein und es muss gratis und an alle Studierenden, die ihr Studium mit einem Diplom abgeschlossen haben, abgegeben werden. Zudem muss es die einführenden Erläuterungen und eine Datenabschrift enthalten.

Was hat das DS mit ECTS zu tun?

ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Es stellt umfassende Informationen über das Studienangebot einer Institution zur Verfügung und erleichtert - wie das DS - Verständnis, Vergleichbarkeit und Transparenz der Studiengänge. Die Datenabschrift, die die Leistung der Studierenden durch Auflistung der absolvierten Kurse und erworbenen Kreditpunkte dokumentiert, muss in das DS integriert werden (unter Punkt 4.3: Angaben über den Inhalt des Studiengangs und die erzielten Ergebnisse).

Weitere Informationen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an

Frau Christine Gehrig
Tel. 031/306 60 32, Fax 031/306 60 20
E-mail: christine.gehrig(at)crus.ch

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01.09.2010