Zulassungsbedingungen
für das Bachelorstudium an schweizerischen universitären Hochschulen, gültig für das Studienjahr 2012/13, zusammengestellt durch die Kommission für Zulassung und Aequivalenzen der CRUS
Fortsetzung des Studiums
Wer vom Weiterstudium in der gleichen Studienrichtung an einer Schweizer Universität definitiv ausgeschlossen worden ist, wird an keiner anderen Universität zugelassen.