Das universitäre Hochschulstudium
1. Vorbemerkungen
2. Die universitären Hochschulen
3. Studienangebote
4. Akademische Titel und Studiendauer
5. Zulassungsbedingungen
6. So müssen Sie vorgehen, um in der Schweiz zu studieren
7. Aufnahmeprüfungen
8. Kosten für ein Studienjahr
9. Stipendien
10. Krankenversicherung
11. Hochschulkalender
12. Weitere Informationen
1. Vorbemerkungen
2. Die universitären Hochschulen
Die 12 universitären Hochschulen setzen sich zusammen aus 10 kantonalen Universitäten und 2 Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Hier die Liste mit den Links zu den Websites.
Deutsch gesprochen wird an den Universitäten in Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich sowie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ).
Auf Französisch unterrichten die Universitäten in Genf, Lausanne, Neuenburg und die Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL).
In Freiburg, Hauptstadt des gleichnamigen zweisprachigen Kantons, werden die Lehrveranstaltungen auf Deutsch und/oder Französisch geführt.
Seit der Gründung der Università della Svizzera italiana (USI) in Lugano im Jahre 1996 hat auch die italienischsprachige Schweiz eine Universität.
3. Studienangebote
In der Schweiz wächst die Zahl der Hochschulabsolventinnen und -absolventen kontinuierlich. Gleichwohl sind bisher für Studierende mit gültigem Reifezeugnis oder Vorbildungsausweis (siehe Kapitel 5) alle Studienrichtungen frei zugänglich geblieben.
Einzige Ausnahme bilden die medizinischen Studiengänge (Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin) und die Chiropraktik. Hier entscheidet Jahr für Jahr die Zahl der Anmeldungen, ob Zulassungsprüfungen durchgeführt werden müssen. Das eingeschränkte Angebot an Studienplätzen ist verantwortlich dafür, dass ausländische Studierende, von Sonderfällen abgesehen, zu den erwähnten Studiengängen nicht zugelassen sind.
Das vollständige Studienangebot: tabellarisch und als Datenbank
Studienangebote mit Englisch als Unterrichtssprache
4. Akademische Titel und Studiendauer
Die Schweizer Hochschulen sind seit dem Wintersemester 2001/2002 daran, die Bologna-Deklaration umzusetzen. Dieses zweistufige System sieht zwei akademische Titel vor: 1. den Bachelor (180 ECTS-Kreditpunkte oder drei Jahre Vollzeitstudium), 2. den Master (90 - 120 ECTS-Kreditpunkte oder weitere eineinhalb bis zwei Jahre Vollzeitstudium). Nur wer einen Bachelor besitzt, wird zum Masterstudium zugelassen. Eine Dissertation schreiben kann nur, wer einen Master mit guten Noten erreicht.
Daneben bieten die Universitäten mit dem "Masters of Advanced Studies - MAS" (mindestens 60 ECTS-Kreditpunkte oder ein Jahr Vollzeitstudium) einen Weiterbildungstitel an. Der MAS berechtigt nicht zur Dissertation.
Da in der Schweiz die Bologna-Reform noch nicht vollständig umgesetzt ist, verleihen die Hochschulen immer noch akademische Titel nach dem alten System. Danach erhalten die Studierenden nach vier bis sechs Jahren Vollzeitstudium das Lizentiat oder das Diplom. Erreichen sie gute Abschlussnoten, können sie eine Doktorarbeit schreiben.
5. Zulassungsbedingungen
a. Zulassung zum Bachelorstudium
Schweizer Hochschulen verlangen von den Studierenden ein eidgenössisch anerkanntes Maturitätszeugnis oder einen gleichwertigen ausländischen Ausweis. Die Hochschulen entscheiden in Eigenregie, welche Ausweise sie akzeptieren. Auf den Seiten des Swiss ENIC finden Sie detailliertere Informationen über die allgemeinen sowie die länderspezifischen Zulassungsbedingungen.
Besondere Bestimmungen gelten in den medizinischen Fächern (siehe Kapitel 3).
b. Zulassung zum Masterstudium
Der Eintritt ins Masterstudium setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium voraus. Aus welchen Studienrichtungen Studierende in die Masterstudien aufgenommen werden, erfahren Sie auf uni-programme.ch. Ob ein ausländisches Bachelordiplom einen prüfungsfreien Zugang, einen Zugang mit Bedingungen, einen Zugang mit Auflagen oder keinen Zugang gewährt, entscheidet jede Schweizer Universität selber.
c. Sprachkenntnisse
Die Hochschulen verlangen gute Kenntnisse in den Unterrichtssprachen (siehe Kapitel 2 und die Übersicht unter diesem Link). Vor allem auf Masterlevel bieten die Hochschulen immer mehr Studien in englischer Sprache an.
Zu den Zulassungsbedingungen gehören auch die Aufnahmeprüfungen für Studierende, die über keinen voll anerkannten Zulassungsausweis verfügen (siehe dazu Kapitel 7).
6. So müssen Sie vorgehen, um in der Schweiz zu studieren
Wenn Sie die im Kapitel 5 erwähnten Bedingungen erfüllen, befolgen Sie die nachfolgenden Schritte:
a. Aufnahmegesuch
Kontaktieren Sie fristgerecht die von Ihnen gewählte Hochschule. Verschiedene Hochschulen akzeptieren auch Online-Bewerbungen. Einschicken müssen Sie vor allem das Original oder eine beglaubigte Kopie des Zulassungsausweises (Maturität, Abitur etc.) und ein aktuelles Passbild.
b. Einreise und Aufenthalt
Als EU/EFTA-Staatsangehörige melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohnerdienste, Einwohnerkontrolle) Ihres Wohnortes an und beantragen die Aufenthaltsbewilligung.
Nötig sind dazu folgende Dokumente:
- Persönliches Aufenthaltsgesuch
- Gültiges Reisedokument
- Aufnahmebestätigung der Hochschule (Immatrikulationsbestätigung)
- Nachweis, dass die finanziellen Mittel für das Studium gesichert sind (Bankausweis oder beglaubigtes Dokument)
- Nachweis einer Wohnadresse Ihres Aufenthaltsortes
- 2 Passfotos
Uebrige ausländische Studierende setzen sich mit der örtlich zuständigen Schweizer Auslandsvertretung in Verbindung und beantragen dort ein Visum. Wird dem Begehren durch die zuständige Migrations- oder Fremdenpolizeibehörde entsprochen, sind die Voraussetzungen für die Einreise und den studienbedingten Aufenthalt erfüllt.
Studierende ausserhalb der EU/EFTA, die nicht visumpflichtig sind, erkundigen sich über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung.
7. Aufnahmeprüfungen
a. Zentrale Aufnahmeprüfungen
Studierende, die über keinen voll anerkannten Zulassungsausweis verfügen, müssen eine Aufnahmeprüfung bestehen. Davon betroffen sind vor allem Ausländer und Ausländerinnen (s. Kapitel 5).
Bei der VKHS (Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium) finden zweimal pro Jahr (Juni und August/September) zentrale Aufnahmeprüfungen für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber statt. Sie bietet zudem Kurse an, die auf die Prüfung vorbereiten. Wer einen solchen Kurs belegen möchte, muss über genügende Deutsch- oder Französischkenntnisse verfügen. Verlangt wird zudem die provisorische Zulassungsbestätigung einer Schweizer Hochschule. Die Kurse dauern jeweils von September bis Juni und kosten 5'200 Franken.
Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium (VKHS)
Rue de Rome 1
CH-1700 Fribourg
Tel. +41 (0)26 347 16 16
Fax +41 (0)26 347 16 17
Email: info(at)vkhs.ch
Internet: http://www.vkhs.ch/
b. Universität St. Gallen
Als einzige Hochschule in der Schweiz verlangt die Universität St. Gallen von allen Ausländerinnen und Ausländern eine Aufnahmeprüfung. Der Grund: Hier ist der Anteil der ausländischen Studierenden an der Gesamtzahl der Studierenden auf 25 Prozent beschränkt. Von der Prüfung ausgenommen sind ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit einer anerkannten schweizerischen Matura.
c. Eidgenössische Technische Hochschulen
Aufnahmeprüfungen für ausländische und für Schweizer Bewerberinnen und Bewerber ohne voll anerkanntes Reifezeugnis ermöglichen auch die Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich (ETHZ) und die Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL).
ETH Zürich
Zulassungsstelle
Rämistrasse 101
HG F 21.3
CH-8092 Zürich
Tel. +41 (0)44 632 56 53
Ecole Polytechnique Fédérale (EPFL)
AA-EBM CMS, Station 4
CH-1015 Lausanne
+41 (0)21 693 22 95
8. Kosten für ein Studienjahr
Studiengebühren pro Jahr 2010/2011 (in CHF)
| ||||||||||||
Für SchweizerInnen | 1'266 | 1'288 | 1'400 | 1'310 | 1'310 | 1'000 | 1'160 | 1'570 | 1'030 | 2'040 | 1'378 | 4'000 |
Zusätzliche | 300 | 550 | 300 | 200 | 4'000 | |||||||
Für AusländerInnen | 1'266 | 1'288 | 1'400 | 1'310 | 1'610 | 1'000 | 1'160 | 1'570 | 1'580 | 2'340 | 1'578 | 8'000 |
Lebenshaltungskosten: zwischen CHF 19'000.- und 29'000.- pro Jahr (je nach Studienort und persönlichen Ansprüchen)
9. Stipendien
Die Schweiz gewährt Stipendien an ausländische Studierende mit einem universitären Studienabschluss, teilweise auch mit einem Fachhochschulabschluss und an fortgeschrittene Kunstschaffende. Eine detaillierte Beschreibung der zu erfüllenden Voraussetzungen, der in Frage kommenden Herkunftsländer, des Bewerbungsvorgehens etc. finden Sie bei der ESKAS:
Eidgenössische Stipendienkommission für Ausländische Studierende in der Schweiz (ESKAS)
Hallwylstrasse 4
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 323 26 76
Fax +41 (0)31 232 30 20
Die Mobilitätsstellen der Schweizer Universitäten informieren über eigene Stipendien für ausländische Studierende.
10. Krankenversicherung
Das Krankenversicherungsobligatorium gilt auch für ausländische Studierende, die länger als drei Monate in der Schweiz bleiben wollen. Für Studierende aus Staaten, die eine internationale Leistungshilfe gewähren, entfällt die Versicherungspflicht. Die übrigen Studierenden können von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn im Heimatstaat ein gleichwertiger Versicherungsschutz besteht.
Weitere Informationen:
Für ausländische Studierende: PDF
Für Studierende aus der EU oder dem EWR: Leistungsaushilfe
11. Hochschulkalender
Das akademische Jahr ist in zwei Semester eingeteilt. Im Herbstsemester beginnen die Lehrveranstaltungen in der Woche 38 und dauern bis zur Woche 51, im Frühlingssemester beginnen sie in der Woche 8 und enden in der Woche 22. Detailliertere Informationen finden Sie hier.
12. Weitere Informationen
- Broschüre auf Englisch über die Studien in der Schweiz
o "Studying in Switzerland: Universities, 2010"
o "Studying in Switzerland: Universities of Applied Science, 2010"
o "Studying in Switzerland: Universities of Teacher Education, 2009"
o "Campus and Research Park Switzerland, 2008"
- StudySurf.ch
"...Tipps und unterhaltsame News für das Leben an und neben den Hochschulen..."
- Auf der englischsprachigen Website www.swissuniversity.ch finden Sie Informationen für Studierende, die für ihr Studium in die Schweiz kommen möchten, und Informationen für Universitäten, die nach geeigneten Kooperationspartnern suchen.