Innerschweizerische Mobilität

Informationen für Studierende

Die Studierenden können ein oder zwei Semester an einer anderen schweizerischen Hochschule verbringen - mit Vorteil während der zweiten Studienhälfte.

  • eine Exmatrikulation ist nicht nötig,
  • die Studienzeiten wie auch die an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen werden von der Herkunftshochschule anerkannt.

Inhaltsverzeichnis:

Vorteile eines Mobilitätsaufenthaltes

Ein befristeter Aufenthalt an einer anderen schweizerischen Hochschule bietet den Studierenden Gelegenheit,

  • einen fremden Sprach- und Kulturraum kennenzulernen
  • Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern
  • ein erweitertes fachliches Angebot zu nutzen
  • neue Kontakte zu knüpfen
  • eine neue Umgebung zu entdecken

Das Mobilitätsförderungsprogramm wurde vom Bund von Oktober 1991 bis September 1995 finanziert. Es handelte sich dabei um ein Impulsprogramm, das versuchen sollte, die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und die Verständigung unter der Schweizer Bevölkerung - über die Sprachgrenze hinweg - zu verbessern. Im Rahmen dieses Programmes, das einen beachtlichen Erfolg aufweisen konnte, wurden Massnahmen getroffen, welche die Organisation der Gastaufenthalte vereinfachen.

Bestehende Abkommen und Dienstleistungen der Hochschulen

Administrative Schranken wurden abgebaut: Studierende, die vorübergehend ein bzw. zwei Semester an einer anderen Hochschule studieren wollen, bleiben an der Herkunftshochschule immatrikuliert und zahlen weiterhin dort die Studiengebühren bzw. das Schulgeld; damit entfällt das Verfahren von Exmatrikulation und Immatrikulation.

Für die gezielte Vermittlung von Informationen wurde an jeder schweizerischen Hochschule eine Mobilitätsstelle eingerichtet.

Kantonale Stipendien und solche der Herkunftshochschule werden während des Mobilitätsaufenthaltes weiter ausgerichtet.

Von den Studierenden zu treffende Vorbereitungen für einen Aufenthalt

  • Erkundigung im voraus über das Studienangebot und die Semesterdaten der anderen Hochschulen (z.B. im Schweizer Studienführer oder im universitätseigenen Studienführer, in Vorlesungsverzeichnissen, in Studienplänen oder mittels Informationsunterlagen der Fachbereiche).
  • Erkundigung darüber, welche speziellen Leistungsnachweise und Bescheinigungen am Ende der Mobilitätszeit von der Gasthochschule ausgestellt werden.
  • Besprechen des vorgesehenen Wechsels mit dem/der an der Herkunftshochschule zuständigen Fachvertreter/in..
  • Bezug der Mobilitätsunterlagen und -formulare bei der Mobilitätsstelle der Herkunftshochschule.
  • Einholen der Bestätigung des/der zuständigen Fachvertreters/in der Herkunftshochschule, dass die auswärtigen Studienleistungen im entsprechenden Fachbereich angerechnet werden, entweder gestützt auf eine disziplinbezogene Vereinbarung oder auf eine individuelle Zusage.
  • AusländerInnen mit Aufenthaltsbewilligung reichen fristgerecht ein Gesuch um befristete Verlegung des bewilligten Aufenthalts in den Gasthochschulkanton ein.
  • Anmeldung bei der Mobilitätsstelle der Herkunftshochschule:
    • Mobilitätsaufenthalt im Wintersemester: bis 15. April
    • Mobilitätsaufenthalt im Sommersemester: bis 15. November
  • Die Mobilitätsstelle bestätigt die Anmeldung innerhalb eines Monats nach diesen Anmeldefristen, nachdem sie sich über das Vorhandensein freier Kapazitäten bei der Gasthochschule vergewissert hat.
  • Die Mobilitätsstudierenden müssen sich bis spätestens 2 Wochen nach Semesterbeginn persönlich bei der Mobilitätsstelle der Gasthochschule melden.
  • Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle.
  • Bei einer Verlängerung des Mobilitätsaufenthaltes von einem auf zwei Semester müssen sich die Mobilitätsstudierenden innerhalb der Anmeldefristen bei der Mobilitätsstelle ihrer Herkunftshochschule melden.

Stellung der Mobilitätsstudierenden an der Gasthochschule

Mobilitätsstudierende unterstehen - abgesehen vom Stimm- und Wahlrecht - den Ordnungen und Reglementen sowie dem Disziplinarrecht der Gasthochschule; Mensa, Bibliotheken etc. stehen ihnen wie den immatrikulierten Studierenden der Gasthochschule zur Verfügung.

Leistungsnachweise im Rahmen von Lehrveranstaltungen werden den Mobilitätsstudierenden schriftlich bestätigt. Mobilitätsstudierende können an der Gasthochschule auch Teil- oder Zwischenprüfungen ablegen, sofern die Anrechnung an der Herkunftshochschule geregelt und dies an der Gasthochschule möglich ist.

Für Mobilitätsstudierende, die definitiv an die Gasthochschule wechseln oder dort abschliessen wollen, gilt das normale Exmatrikulations- und Immatrikulationsverfahren (Fristen beachten).

Allgemeine Informationen

Die Vorlesungen und die Semesterdaten der Gasthochschule sind aus den Vorlesungsverzeichnissen der entsprechenden Hochschule ersichtlich.

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Universitäten.

Statistik: Innerschweizerische Mobilität (CH-Mobilität)

Kontaktpersonen

siehe Mobilitätsstellen der Schweizer Universitäten

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29.07.2010